https://gsv-lu.ch/Homepage/uploads/Documents/handbuch-2024/GGV_02_Wahlen_und_Abstimmungen_03_2024.pdf
Für die Wahl des Gemeinderates ist nur das Urnenverfahren zulässig (vergleiche hierzu auch die stille Wahl). Hingegen können die Kommissionen (Urnenbüro, Schulpflege, usw.) auc